Allgemeinverfügung für 1-Propanol und Ethanol zur ...
Seit Anfang März 2020 dürfen Apotheken 2-Propanol-haltige Händedesinfektionsmittel herstellen. Das hat die Bundesstelle für Chemikalien mit einer Allgemeinverfügung genehmigt. Diese wurde jetzt um 1-Propanol und Ethanol-haltige Rezepturen zur Abgabe an berufsmäßige Verwender erweitert. Die Allgemeinverfügung tritt zum 9.